Katrin Zink
Ich bin für Sie da!
Fachanwältin für Familienrecht
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Scheidung
ist mein Fachgebiet

Online Scheidung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft – einfach, kostengünstig, unkompliziert

  • die moderne Form der einvernehmlichen Ehescheidung -Scheidung online – spart Nerven, Geld und Zeit
  • Sie wählen den Weg der unkomplizierten Abwicklung: online, per Post, Email oder Fax
  • Sie zahlen nur eine Anwältin für beide Beteiligte und der einzige gemeinsame Gerichtstermin dauert keine 10 Minuten
  • ich bin für Sie da, auch wenn sich meine Kanzlei nicht in Ihrer Nähe befindet

Nutzen Sie das Scheidungs-Online-Formular oder das Formular zur Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kostenlos und unverbindlich, ich melde mich umgehend bei Ihnen mit allen notwendigen weiteren Informationen!

WICHTIGE DATENSCHUTZHINWEISE! NEU!

 

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18 Jahre Kompetenz als Scheidungsanwältin in Berlin

Seit 1999 ist das Ehe- und Familienrecht der Hauptschwerpunkt meiner Arbeit als
Scheidungsanwältin in Berlin
. Ich berate Sie kompetent, umfassend und lösungsorientiert in allen Fragen rund um das Familienrecht, insbesondere die
Ehescheidung
, die
Auflösung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft
, die
Vermögensaufteilung
, die Rechtsverhältnisse an Ihrer
gemeinsamen Immobilie
, den
Zugewinnausgleich
, den
Versorgungsausgleich
, zum Sorge- und Umgangsrecht
und zum Unterhalt. Ich stehe Ihnen auch für die Erstellung von
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
sowie
Grundstücksübertragungsverträgen
mit meinem ganzen Fachwissen zur Verfügung.

OHNE ROSENKRIEG: Die einvernehmliche Ehescheidung!

Ist eine Beziehung gescheitert steht am Ende meist auch die
Ehescheidung, d.h. die formelle Trennung des Ehebandes. Auch wenn die Emotionen in der Phase der Trennung das sonstige Ausmaß oft übersteigen, muss die Situation nicht in einem Rosenkrieg enden. Alle rechtlichen und finanziellen Streitpunkte können mit professioneller Beratung zu einer einvernehmlichen Lösung führen.

Als Fachanwältin für Ehe- und Familienrecht und als engagierte Scheidungsanwältin in Berlin unterstütze ich Sie bundesweit in allen Trennungs- und Scheidungsfällen – insbesondere bei Ihrem Bestreben nach einer einvernehmlichen Scheidung. Gemeinsam mit Ihnen finde ich interessenkonforme Lösungen und übernehme jederzeit die vom Gesetzgeber vorgeschriebene anwaltliche Vertretung des Antragstellers/ der Antragstellerin im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren.

Selbstverständlich vertrete ich Sie als Berliner Scheidungsanwältin auch bei einer Online Scheidung bundesweit oder international. Mit einer einvernehmlichen Ehescheidung können Sie jede Menge Kosten sparen. Einzelheiten zum genauen Ablauf der Online Scheidung können Sie unter der Rubrik
Scheidung Online Formular
finden.

Der Ablauf eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit mindestens einem Jahr nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass diese wiederhergestellt werden kann. So das Gesetz.

Nach Einreichung des Scheidungsantrages durch Ihre Fachanwältin für Familienrecht, fordert das Gericht zunächst die Einzahlung der Gerichtskosten an. Nach Zahlung schickt das Gericht dem Ehepartner die Scheidungsunterlagen zu. Dieser muss nun binnen einer vom Gericht gesetzten Frist Stellung zum Scheidungsantrag beziehen. Er muss dem Gericht mitteilen, ob er der Ehescheidung zustimmt oder nicht, oder gar einen eigenen Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellen will. Für eine einvernehmliche Ehescheidung wird an dieser Stelle die Zustimmung zum Scheidungsantrag erklärt und es bedarf keines zweiten Rechtsanwaltes. Dadurch können die Kosten eines Scheidungsverfahren so gering wie möglich gehalten werden, das Scheidungsverfahren kann mit lediglich einem Rechtsanwalt für die Eheleute durchgeführt werden. Zwingend mit der Ehescheidung ist im gerichtlichen Verfahren der Versorgungsausgleich -das ist der Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erwirtschafteten Rentenanwartschaften in öffentlich-rechtlichen, betrieblichen oder privaten Rentenversicherungen- zu klären. Der Versorgungsausgleich ist die einzige, von Amts wegen gerichtlich zu prüfende Folgesache der Ehescheidung, auf die nur durch notarielle Vereinbarung oder einen Anwaltsvergleich vor Gericht von den Eheleuten verzichtet werden kann. Stimmt ein Ehepartner einem Verzicht nicht zu, wird der Ausgleich der Rentenanwartschaften gerichtlich durchgeführt. Der Versorgungsausgleich ist in den allermeisten Fällen der Grund für die lange Dauer des gerichtlichen Scheidungsverfahren, da die Gerichte bei jedem Versorgungsträger erst die Auskünfte für die Ehezeit anfordern und das kann dauern. In den Fällen, in denen die Ehegatten bereits vor der Scheidung eine Kontenklärung Ihrer Rentenkonten durchgeführt haben, geht es bisweilen etwas zügiger.

Erst wenn alle Auskünfte der Rententräger vorliegen, terminiert das Gericht den eigentlichen Scheidungstermin,

Sollte die Ehezeit unter 3 Jahren liegen und keiner der Ehegatten bei Gericht einen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs stellen, wird dieser nicht durchgeführt und Sie sind in aller Regel binnen drei Monaten nach Antragstellung rechtskräftig geschiedene Eheleute.

 

 

Die Trennungszeit soll Klarheit bringen

Das berühmte Trennungen ahr, in dem beide Ehepartner getrennt von Tisch und Bett leben und wirtschaften, soll Klarheit über ihre tatsächliche Trennungsabsicht bringen. Darüber hinaus sollte die Zeit dazu genutzt werden, die mit der Ehescheidung zu klärenden Fragen des nachehelichen Unterhalts, des Versorgungsausgleichs sowie des Zugewinnausgleichs zu klären.

Außerdem gilt es, in dem Trennungsjahr zusätzliche Vereinbarungen zu den Trennungsfolgen wie: Vermögensauseinandersetzung, Klärung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung, den Kindes- und/oder Trennungsunterhaltsansprüchen, Sorge- und Umgangsrecht mit den Kindern und nicht zuletzt der Haushaltsteilungsteilung zu schließen.

Der eigentliche Termin der Scheidung vor dem Familiengericht

Besteht über alle Trennungs- und Scheidungsfolgen Einigkeit zwischen den Eheleuten und wird eine einvernehmliche Scheidung angestrebt, können die Scheidungswilligen einen Trennungszeitpunkt übereinstimmend gerichtlich vortragen und das Ehescheidungsverfahren damit wesentlich beschleunigen. Bei einvernehmlichen Vortrag sieht das Gericht in der Praxis keine Veranlassung, den Trennungszeitpunkt zu überprüfen. Der Online-Scheidungsantrag ist hierbei eine effektive Möglichkeit, ohne Zeitverlust und großen Aufwand das Verfahren der einvernehmlichen Ehescheidung mit nur einem Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht einzuleiten.

Sind die Gerichtskosten eingezahlt, der Scheidungsantrag beim Antragsgegner zugestellt und liegen dem Gericht die Auskünfte der Rentenversorgungsträger vor, setzt das Gericht den eigentlichen Scheidungstermin an. Zu diesem Termin gehen wir natürlich gemeinsam zum Gericht. Beide Eheleute müssen als Verfahrensbeteiligte persönlich bei Gericht erscheinen und Ihre Personalausweise vorlegen. Nachdem das Gericht die Richtigkeit der Personalien geprüft hat, werden beide Eheleute zum Trennungsdatum und zu ihrem Scheidungswillen kurz vom Gericht persönlich angehôrt. Im Anschluss erfolgt in der Regel schon im Termin die Verkündung des Scheidungsbeschlusses. Seien Sie gewiss, der Gerichtstermin einer einvernehmlichen Ehescheidung dauert in der Regel nicht länger als 5-10 Minuten!

Besonderheiten:

3-jährige Trennungszeit

Leben die Ehegatten länger als drei Jahre von Tisch und Bett getrennt, wird gesetzlich vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist und die Eheleute werden vom Gericht zur Frage der Zerrüttung nicht mehr persönlich angehört. Es reicht dann die persönliche Angabe zum  Trennungszeitpunkt bei der gerichtlichen Anhörung.

Härtefallscheidung

In besonderen Ausnahmefällen – etwa in Fällen von häuslicher Gewalt -, wenn das Abwarten des gesetzlichen Trennungsjahres für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen würde, kann eine Ehe vorzeitig geschieden werden. Auch in solchen Härtefällen können meine Mandanten auf meine Kompetenz als Scheidungsanwältin bauen. Zeitnah und zuverlässig setze ich mich für Ihre Interessen ein.

 

Sind Sie an weiteren Informationen zur Ehescheidung, den Trennungs- und Scheidungsfolgen sowie etwaigen Eheverträgen interessiert oder wollen Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte bei einer Online Scheidung beauftragen? Nutzen Sie kostenlos und unverbindlich das Scheidungs-Online-Formular, wir sind für Sie da!

Rufen Sie mich an, fragen Sie nach, teilen Sie Ihre Lösungsideen mit, die rechtliche Umsetzung übernehme ich für Sie!

Ihre Rechtsanwältin Katrin Zink

Fachanwältin für Familienrecht